Einigungsamt

Einigungsamt
n
арбитражное ведомство
орган, рассматривающий споры, связанные с нарушением коллективного договора
см. тж. Kollektivvertrag

Австрия. Лингвострановедческий словарь. . 2003.

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  • Einigungsämter [1] — Einigungsämter (Schiedskammern, Einigungskammern, auch wohl Arbeitskammern, Boards of conciliation and arbitration), besondere Händige Organe zur Schlichtung von sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Interessenstreitigkeiten zwischen… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gewerbegerichte — sind besondere gesetzlich organisierte Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag über die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Probi-viri — Probi viri, in Italien (Übersetzung des französischen Wortes prud hommes, s. d.) die Mitglieder der Gewerbegerichte. Das Institut ist durch Gesetz vom 15. Juni 1893 geschaffen worden. Danach wird das Collegio dei P. durch königliches Dekret auf… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbegerichte — Gewerbegerichte, besondere gesetzliche Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen gewerblichen Arbeitgebern und Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag ergeben [1]. Streitigkeiten dieser Art eignen sich weniger …   Lexikon der gesamten Technik

  • Alfredushaus — in Essen vor Juli 1910 Das Alfredushaus in Essen Altstadt war das Vereinshaus des 1870 gegründeten Christlichen Arbeitervereins. Der Verein hatte vielfältige Funktionen für seine Mitglieder, insbesondere diente er der Interessenvertretung… …   Deutsch Wikipedia

  • Board — (engl., spr. bōrd), eigentlich Tisch, Tafel, daher Boarding house, eine Pension, wo man wohnt und ißt; dann auch Bezeichnung eines Kollegiums, einer Behörde, daher z. B. B. of control, von 1784–1858 die oberste Instanz in politischen,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einigungsämter — (Schieds und Einigungskammern, Arbeiterschiedsgerichte, Boards of conciliation and arbitration, of labour) sind freiwillig gewählte, aus Arbeitgebern und Arbeitern zusammengesetzte Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten über den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kaufmannsgerichte — Kaufmannsgerichte, staatliche, im Namen des Landesfürsten Recht sprechende Gerichte, die zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Dienst oder Lehrverhältnis zwischen Kaufleuten einerseits und ihren Handlungsgehilfen oder Handlungslehrlingen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbeiterausschuß [2] — Arbeiterausschuß. In Deutschland ist die Errichtung von Arbeiterausschüssen obligatorisch gemacht. Durch eine Verordnung vom 23. Dezember 1918, Reichsgesetzblatt S. 1456, ist die Errichtung von ständigen Arbeiter bezw. Angestelltenausschüssen für …   Lexikon der gesamten Technik

  • Einigungsämter [2] — Einigungsämter. In Deutschland sind nach näherer Maßgabe einer Verordnung vom 23. Dezember 1918, Reichsgesetzblatt S. 1456, aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichmäßig zusammengesetzte Schlichtungsausschüsse zum Zwecke der Schlichtung von… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Schiedsgerichte — zur Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten sind an Stelle der staatlichen Gerichte zugelassen in dem Umfang und nach den Bestimmungen, wie sie aus dem 10. Buch der Deutschen Zivilprozeßordnung, § 1025–1048, ersichtlich sind. Hiernach… …   Lexikon der gesamten Technik


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